Ab Juli nie wieder Plastikteller?

Auswirkungen der Einwegkunststoff-Verordnung

Plastik schadet der Natur und unserer Gesundheit. Das ist längst bekannt. Ab dem 3. Juli werden daher bestimmte Einwegartikel aus Kunststoff in Deutschland verboten. Das verlangt die neue Einwegkunststoff-Verordnung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Viele fragen sich, was sich dabei genau verändert.

 

1. Welche Kunststoffartikel werden verboten?

Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe dürfen in der EU nicht mehr aus Kunststoff produziert und vertrieben werden. Das Verbot umfasst auch die typischen To-Go-Menüboxen und Getränkebecher aus Styropor (Polystyrol) sowie Einwegteller aus Pappe, die mit Kunststoff überzogen sind.

 

Ab Juli dürfen Hersteller diese Produkte zwar dann nicht mehr verkaufen, doch Läden und Restaurants können ihre Bestände aus den Lagern weiterhin benutzen. Auch deine privaten Vorräte musst du nicht ungenutzt wegwerfen und kannst sie weiter nutzen.

 

2. Was ist denn an Einwegkunststoffprodukten genau das Problem?

Einwegprodukte aus Kunststoff werden nach ihrer Benutzung oft achtlos weggeschmissen und landen in Parks oder auf der Straße. Wind und Regen tragen einen großen Teil in Flüsse und schließlich ins Meer. Durch ihre Langlebigkeit verschmutzen die Kunststoffe dauerhaft die Böden und stören das natürliche Leben. Die bald verbotenen Produkte machen bis zu 20 Prozent des gesamten Abfalls im öffentlichen Raum aus! Das meiste davon stammt aus dem Konsum von Einwegverpackungen des Außer-Haus-Konsums.

 

3. Kann ich dann unterwegs keinen Kaffee mehr bekommen oder muss ich dann mehr bezahlen?

In der Tat werden die meisten Einwegbehälter für Speisen und Getränke in Zukunft nicht mehr aus Kunststoff bestehen, aber es wird sie aus anderen Materialien geben. Wattestäbchen, Rührstäbchen und Luftballonstäbe können zum Beispiel aus Holz oder Pappe hergestellt werden. Da Plastik in der Regel billiger ist, könnten die Einwegprodukte aus anderen Materialien dann etwas teurer werden. Das ist so auch gewollt, da sich hierdurch wiederverwendbare Verpackungen schneller lohnen. Frag also aktiv nach, ob jetzt bald eine Mehrwegoption eingeführt wird – beim Essen holen oder eben Kaffee to go, oder bring am besten gleich deinen eigenen Becher mit!

 

4. Sind die Produkte aus anderen Materialien dann besser für die Umwelt?

Sogenannte „biologisch abbaubare Kunststoffe“ sind laut der Verordnung nicht als Ersatz geeignet. Sie richten in der Natur zum Teil ähnlichen Schaden an wie herkömmliches Plastik, da sie sich nur unter bestimmten Bedingungen zersetzen.

Auch andere Materialien können die Umwelt belasten. Bambus bietet sich zum Beispiel als schnell nachwachsender natürlicher Rohstoff an. Allerding kann dadurch der Bedarf so ansteigen, dass Bambus auch in Gegenden gepflanzt wird, die wegen Wasserknappheit für den Anbau nicht geeignet sind.

Der aus ökologischer Sicht meist bessere Ersatz für Einwegprodukte sind Mehrweglösungen. Durch die Wiederverwendung müssen nicht jedes Mal Rohstoffe und Energie verbraucht werden, um ein kurzlebiges Wegwerfprodukt herzustellen. Es gibt bereits viele Gastronom*innen, die in der Corona- Zeit auf Mehrweg umgestellt haben. Verbraucher*innen sollten bei ihren Bestellungen gezielt danach fragen und damit auch den Gastronom*innen zeigen, dass Mehrweg besser ist als Einweg.

 

5. Sind das dann alle Maßnahmen, damit weniger Plastik eingesetzt wird?

Nein, die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie wird durch weitere Maßnahmen ergänzt. Im Moment wird das Verpackungsgesetz novelliert. Mehrwegverpackungen werden dadurch für Lebensmittel und Getränke zum  gesetzlichen Standard gemacht, wenn sie im Gegensatz zu Einwegverpackungen ökologisch vorteilhafter sind. Auch sollen Mehrwegsysteme bei Getränkeflaschen im Einzelhandel gestärkt werden. Eine generelle Rücknahmepflicht und Kennzeichnung für den Einzelhandel wird dabei festgeschrieben. Außerdem sollen schon bald Hersteller von Einwegkunststoffartikeln an den Kosten der Kommunen beteiligt werden, die für Kommunen für die Entsorgung des herumliegenden Mülls anfallen. Das soll durch die sog. Plastikabgabe geregelt werden. 

Mehrweg wird immer mehr zum Thema – und das finden wir schön!

Autoren: 
Martin Gsell Öko Institut
Lysann Steinbacher, Bund Berlin

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