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Ist Einweg-Plastik bald verboten? EU-Einweg-Plastik-Richtlinie wird bald auch in Deutschland wirken

Die ersten Auswirkungen der EU-Einweg-Plastikrichtlinie zeigen sich im Supermarkt schon jetzt: An manchen Trinkpäckchen kleben plötzlich Strohhalme aus Pappe anstatt aus Plastik. Und das, obwohl die Richtlinie in Deutschland erst noch gesetzgeberisch umgesetzt werden muss.

Mit einer Richtlinie setzt die EU einen rechtlichen Rahmen, der dann in den Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Um die speziellen Bedingungen der Länder zu berücksichtigen, gibt es dabei Gestaltungsspielräume, wie bestimmte Ziele erreicht werden können. Die Regelungen dürfen dabei aber nicht schwächer sein, als in der Richtlinie vorgesehen. Sie könnten aber auch weit darüber hinausgehen.

Welche Plastikprodukte werden verboten?

Ab Sommer 2021 sollen Strohhalme, Luftballonhalter, Wattestäbchen und Einweg-Besteck aus Plastik nicht mehr verkauft werden. Auch Rührstäbchen aus Kunststoff sowie Styroporbecher und -schalen werden EU-weit verboten. Diese Produkte machen laut EU einen Großteil des im Meer und an Stränden gefundenen Plastikmülls aus. Außerdem gibt es für sie Alternativen aus anderen Materialien.

Werden unsere Städte dadurch sauberer?

Laut dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) haben die vom Verbot betroffenen Produkte einen Anteil von etwa 10 Prozent des Mülls, der auf der Straße oder in öffentlichen Mülleimern landet. Damit Plastikdeckel von Flaschen künftig nicht mehr im Meer oder im Park landen, müssen sie fest mit der Flasche verbunden sein. Die EU-Richtlinie schreibt auch Regelungen vor, die die Verursacher stärker an den Reinigungskosten beteiligen. Für Zigaretten und Produkte aus Einweg-Plastik wird es daher künftig eine Abgabe geben. Wie hoch die ist und ob damit dann auch tatsächlich eine Lenkungswirkung erzielt werden kann, liegt bei den Mitgliedsländern.

Von einer Vorreiterrolle Deutschlands ist bisher leider nichts zu sehen. Während Frankreich bereits 2016 deutlich weitgehendere Regelungen, als in der EU-Richtlinie von 2018 gefordert, beschlossen hat, gibt es hierzulande Kritik von Umweltverbänden und auch vom VKU an der Umweltministerin. Eine bloße 1:1-Umsetzung der Richtlinie wäre nicht ambitioniert genug. Um hier einen deutlichen Effekt zu erzielen, müssten weitere Einweg-Verpackungen wie Plastikbecher, verboten und Mehrweg gezielt gefördert werden, damit Einweg-Plastik nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderen Materialien ersetzt werden.

Welche Alternativen gibt es und sind diese tatsächlich umweltfreundlicher?

Für Kaffee-Rührstäbchen und Plastikbesteck gibt es Alternativen aus Holz und Bambus. Strohhalme aus Pappe oder Nudelteig können ein Ersatz sein, wenn der letzte Plastikstrohhalm ergriffen wurde. Hierbei würde aber wieder nur Einweg durch Einweg ersetzt werden. Nach der Nutzung würden die Produkte weiterhin im städtischen Abfalleimer oder schlimmstenfalls auf der Straße oder in der Grünanlage landen. Recycling ist meist nicht möglich und der einzige Vorteil ist, dass sich die Gabeln und Stäbchen nach einiger Zeit zersetzen. Auch sogenannte biologisch abbaubare Kunststoffe stehen in der Kritik, weil die Abbaubarkeit von ganz bestimmten Faktoren abhängig ist, die in der Umwelt nicht unbedingt gegeben sind. Echte Abfallvermeidung aber sieht anders aus.

Mit Beratung zu mehr Mehrweg

Ab Sommer 2021 werden einige Plastik-Einweg-Produkte auch in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Händler*innen, die bisher Verpackungen wie Becher und Schalen aus Polystyrol einsetzen, müssen sich also bald Alternativen suchen. Einweg-Polystyrol-Becher sollten dabei nicht einfach durch Einweg-Becher aus Pappe mit Kunststoffbeschichtung ersetzt werden. Wo es möglich ist, sollten Mehrwegsysteme zum Einsatz kommen. Um die Chance der EU-Einweg-Plastik-Richtlinie für echte Abfallvermeidung zu nutzen, sollten Händler*innen nicht allein gelassen werden.

Die Mehrweg-Beratung im Rahmen der Schön wie wir-Bewegung unterstützt und berät Cafés, Restaurants und Markthändler*innen in Neukölln auch zu Auswirkungen der Einweg-Plastikrichtlinie. Ziel ist es, mit den interessierten Unternehmen umsetzbare Lösungen zu finden, die gut für die Umwelt sind und auch von Kund*innen akzeptiert und gern genutzt werden.

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