Rund 227 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf kommen in Deutschland jährlich zusammen. Das ergab eine Erhebung des Umweltbundesamtes für 2018.1
Einwegverpackungen sind eine große Quelle für Abfall. Das hat auch die EU verstanden und 2021 neue Vorgaben beschlossen.
Die Bundesregierung hat mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes den EU-Vorgaben Rechnung getragen. Im Fokus steht die Pflicht zu Mehrweg-Angeboten im To-Go-Bereich, eine Ausweitung der Pfandpflicht sowie Mindestwerte für den Einsatz von Recycling-Plastik. 2
Mehr Pfand – Weniger Plastiktüten
Ab 1. Januar 2022 wird zunächst die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet. Waren bisher Fruchtsäfte in Plastikflaschen oder Getränke in kleinen Dosen pfandfrei, soll nun auf fast alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen ein Pfand erhoben werden. Damit wird sichergestellt, dass die wertvollen Materialien der Verpackungen auch wieder in den Kreislauf zurückgebracht und zu neuen Produkten verarbeitet werden können.
Außerdem ist im Januar nach 12 Monaten Übergangsfrist nun auch endgültig Schluss mit den leichten Kunststofftragetaschen, die es früher üblicherweise an der Ladenkasse gab. Ausgenommen vom Verbot sind lediglich besonders stabile Mehrwegtüten sowie die dünnen Plastikbeutel für Obst- und Gemüse. 3 Viele Läden haben ihr Angebot bereits im vergangenen Jahr umgestellt und entsprechen diesem Verbot erfreulicherweise schon.
Ab 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für Verpackungen. Diese müssen nun umfangreicher registriert werden. Das betrifft übrigens auch die elektronischen Marktplätze und Onlineplattformen. Diese dürfen Waren in ihren Versandverpackungen nur dann anbieten, wenn die Verpackungen an einem System beteiligt sind.
Vorfahrt für wiederverwendbare Behälter und Recycling-Plastik
Ab 1. Januar 2023 wird es nochmal interessant; nämlich im Gastronomiebereich. Denn dann sind Caterer, Restaurants und sogar Lieferdienste verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dabei dürfen sich die Preise gegenüber dem gleichen Produkt in einer Einwegverpackung nicht unterscheiden. Kleine Betriebe (unter 80 Quadratmetern) sind davon zwar ausgenommen, müssen aber Speisen und Getränke in selbst-mitgebrachten kundeneigenen Behältnissen abfüllen und auf dieses Angebot auch explizit hinweisen. (!)
Noch etwas weiter in der Zukunft liegt eine Pflicht zu einem höheren Einsatz von Recycling-Plastik bei Einweggetränkeflaschen. Ab 2025 muss der Anteil von sogenanntem Rezyklat mindestens 25% betragen. Das ist wichtig, damit aus den eingesammelten Einwegpfandflaschen auch tatsächlich wieder neue Flaschen werden. Bisher wird für neue Produkte viel neues Plastik verwendet, obwohl die Plastikabfälle auch eingeschmolzen und wiederverwertet werden können. Da Plastik aus Erdöl hergestellt wird, werden durch Recycling unsere knappen Ressourcen geschont und das hilft sowohl der Umwelt als auch der Wirtschaft.
1 siehe www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung- ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#einweg-und-mehrweg
2 siehe www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go- 1840830